Krankmeldung und Beurlaubung
Wie verhalte ich mich richtig, wenn mein Kind krank ist?
Wenn Ihr Kind krank ist oder aus einem anderen nicht vorhersehbaren Grund die Schule nicht besuchen kann, müssen Sie die Schule vor Unterrichtsbeginn über unsere Schulapp Schoolfox in der Gruppe Ihres Kindes als Abwesenheitsnachricht krankmelden. Sollte die App mal nicht funktionieren, dann melden Sie Ihr Kind bis 7:45 Uhr telefonisch unter 02181/80433 krank.
Wenn Ihr Kind ein OGS-Kind ist, dann melden Sie es per Schoolfox bzw. per telefon auch in der OGS krank.
Wenn Ihr Kind an einer Infektionskrankheit (Diphterie, Typhus, TBC, Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken,etc.) leidet, ist die Schulleitung verpflichtet, das Gesundheitsamt zu benachrichtigen (siehe Infektionsschutzgesetz). Auch Krätze und Kopfläuse sind meldepflichtig. Bitte geben Sie daher bei der telefonischen Krankmeldung unbedingt an, ob Ihr Kind unter einer der genannten Erkrankungen leidet.
Vor dem Beginn und im Anschluss an die Ferien oder bei wiederholtem, häufigen Fehlen brauchen wir ein ärztliches Attest.
Damit Sie sicher sein können, wann ihr Kind beispielsweise bei ansteckenden Krankheiten wieder zur Schule kommen darf, finden Sie hier und im Downloadbereich der Eltern eine Übersicht.
Ich möchte mein Kind beurlauben, was muss ich tun?
Falls Ihr Kind wegen einer Familienfeier, eines Arztbesuches, etc. die Schule nicht besuchen kann, sind Sie verpflichtet, bei der Schule eine Beurlaubung zu beantragen.
Eine Beurlaubung müssen Sie frühzeitig einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung stellen.Ein Vordruck für den schriftlichen Antrag finden Sie unter Downloads
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass Beurlaubungen, die eine Verlängerung der Ferien zum Zweck haben, gesetzlich grundsätzlich nicht zulässig sind.