Krankmeldung und Beurlaubung

Wie verhalte ich mich richtig, wenn mein Kind krank ist?

Wenn Ihr Kind krank ist oder aus einem anderen nicht vorhersehbaren Grund die Schule nicht besuchen kann, müssen Sie die Schule vor Unterrichtsbeginn bis 7:45 Uhr  telefonisch unter 02181/80433 benachrichtigen und die Krankheit bzw. den Grund des Fehlens Ihres Kindes benennen.

Im Hausaufgabenheft Ihres Kindes finden Sie im vorderen Bereich mehrere Seiten zur schriftlichen Entschuldigung. Bitte füllen Sie diese aus und erinnern Ihr Kind daran uns das Hausaufgabenheft vorzuzeigen, sobald es wieder in der Schule ist. Die Lehrkraft wird die Entschuldigung dann durch eine Unterschrift kennzeichnen.
Wenn Ihr Kind an einer Infektionskrankheit (Diphterie, Typhus, TBC, Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken,etc.) leidet, ist die Schulleitung verpflichtet, das Gesundheitsamt zu benachrichtigen (siehe Infektionsschutzgesetz). Auch Krätze und Kopfläuse sind meldepflichtig. Bitte geben Sie daher bei der telefonischen Krankmeldung unbedingt an, ob Ihr Kind unter einer der genannten Erkrankungen leidet.
 

Vor dem Beginn, im Anschluss an die Ferien oder bei wiederholtem, häufigen Fehlen brauchen wir ein ärztliches Attest. 



Ich möchte mein Kind beurlauben, was muss ich tun?

Falls Ihr Kind wegen einer Familienfeier, eines Arztbesuches, etc. die Schule nicht besuchen kann, sind Sie verpflichtet, bei der Schule eine Beurlaubung zu beantragen.
Eine Beurlaubung bis zu 2 Tagen kann bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer beantragt werden. Bei längerem Fehlen müssen Sie frühzeitig einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung stellen.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass Beurlaubungen, die eine Verlängerung der Ferien zum Zweck haben, gesetzlich grundsätzlich nicht zulässig sind.